Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Türkei wegen der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt. Hintergrund ist die Verurteilung von 239 Personen, die allein aufgrund der Nutzung der verschlüsselten Messenger-App ByLock als Mitglieder einer verbotenen Organisation eingestuft wurden.
Was war passiert?
Nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Jahr 2016 ging die türkische Regierung massiv gegen mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung vor, die sie für den Umsturzversuch verantwortlich machte. Die Justiz bewertete die Nutzung von ByLock als eindeutigen Beweis für eine Mitgliedschaft in der Bewegung.
Die Betroffenen wurden ohne ausreichende individuelle Beweise und ohne faire Verfahren verurteilt.
Urteil des EGMR
Der Gerichtshof entschied, dass die Türkei damit Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Die Richter betonten, dass die bloße Nutzung einer Kommunikations-App kein ausreichender Beweis für die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation sei.
Die Türkei muss den Beschwerdeführern nun Schadensersatz zahlen und ihre Urteile überprüfen.
Hintergrund: ByLock-Affäre
ByLock war ein verschlüsselter Messenger-Dienst, der laut türkischen Behörden hauptsächlich von Anhängern der Gülen-Bewegung genutzt wurde. Nach dem Putschversuch diente er als Grundlage für tausende Verhaftungen und Verurteilungen – oft ohne weitere Beweise. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren als rechtsstaatlich fragwürdig.