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Zwischen Hoffnung und Neuausrichtung: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Big Difference GmbH & Go. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 91 IN 80/25 hat das Amtsgericht Neumünster am 17. Juli 2025 um 14:30 Uhr einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big Difference GmbH & Go. KG angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Am Hasselt 20c, 24576 Bad Bramstedt, wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die CN Development Management GmbH, welche wiederum durch die Geschäftsführer Lars Haselbauer und Adam Piechowski vertreten wird. Eingetragen ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRA 9555 KI.

Die Entscheidung des Insolvenzgerichts ist von erheblicher Tragweite: Zum Schutz des Unternehmensvermögens vor möglichen nachteiligen Veränderungen wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit beginnt eine sensible Phase der Prüfung und Stabilisierung, in der die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens geprüft werden sollen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Dr. Silke Smid-Wehdeking, eine erfahrene und hoch angesehene Juristin mit Kanzleisitz in der Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Aufsicht über die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft und ist zugleich befugt, Maßnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Substanz zu ergreifen.

Besonders hervorzuheben ist, dass ab sofort sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen – ein zentraler Schritt, um die Liquidität zu sichern und den Überblick über ausstehende Zahlungen zurückzugewinnen.

Gleichzeitig weist das Gericht auf die Möglichkeit hin, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder – sofern diese nicht stattgefunden hat – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht erklärt werden und muss spätestens bei dem Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht vorgeschrieben.

Zudem wird auf die besonderen Anforderungen im elektronischen Rechtsverkehr hingewiesen: Rechtsbehelfe sind, sofern sie durch professionelle Verfahrensbeteiligte eingereicht werden, in elektronischer Form unter Beachtung der gültigen Vorschriften zu übermitteln.

Mit diesem Beschluss beginnt ein kritischer Abschnitt für die Big Difference GmbH & Go. KG – ein Abschnitt, der, trotz der Schwere der Entscheidung, auch Raum für Sanierung, Neuordnung und unternehmerische Besinnung bietet.

Amtsgericht Neumünster
17. Juli 2025
Aktenzeichen: 91 IN 80/25

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