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BGH stärkt Versand-Apotheken: Prämien für deutsche Kunden bei EU-Anbietern zulässig

JacquesTiberi (CC0), Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil für den Arzneimittelhandel gefällt: Versand-Apotheken mit Sitz im EU-Ausland dürfen deutschen Kunden Prämien oder Bonusprogramme beim Kauf von rezeptpflichtigen Medikamenten anbieten. Mit dieser Entscheidung wies der BGH eine Klage des Bayerischen Apothekerverbandes ab, der gegen ein niederländisches Unternehmen vorgegangen war.

Hintergrund des Rechtsstreits

Im konkreten Fall hatte eine niederländische Versand-Apotheke deutsche Kunden mit Bonusprämien gelockt. Für jede Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel sollten die Kunden eine zusätzliche Prämie erhalten. Der Bayerische Apothekerverband sah darin einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und die bis Ende 2020 in Deutschland geltende Arzneimittelpreisbindung, die eine einheitliche Preisgestaltung für verschreibungspflichtige Medikamente vorsah.

Das Urteil des BGH

Die Karlsruher Richter stellten klar: Die nationalen Preisvorschriften gelten nicht für ausländische Versand-Apotheken innerhalb der Europäischen Union. Diese Anbieter dürfen daher in Deutschland mit Prämien oder Boni werben, ohne gegen deutsches Preisbindungsrecht zu verstoßen.

Zur Begründung verwies der BGH auf den Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der EU. Nationale Vorschriften, die den Wettbewerb behindern oder den Marktzugang ausländischer Unternehmen unverhältnismäßig einschränken, seien europarechtlich nicht zulässig.

Was bedeutet das für Kunden und Apotheken?

Für Verbraucher in Deutschland ist die Entscheidung ein Vorteil: Sie können beim Bezug rezeptpflichtiger Medikamente über EU-Versandapotheken von zusätzlichen Vergünstigungen profitieren – ein Wettbewerbsvorteil, den stationäre Apotheken hierzulande nicht bieten dürfen.

Für deutsche Vor-Ort-Apotheken bedeutet das Urteil jedoch eine weitere Herausforderung. Sie unterliegen weiterhin den strengen Preisregelungen und dürfen keinerlei Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren. Branchenvertreter warnen vor einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der heimischen Apotheken.

Reaktionen aus der Branche

Der Bayerische Apothekerverband zeigte sich enttäuscht und kündigte an, die politischen Entscheidungsträger erneut auf die bestehenden Ungleichheiten aufmerksam zu machen. Es bestehe die Gefahr, dass durch die liberaleren EU-Regeln der Druck auf deutsche Apotheken weiter zunimmt – insbesondere in ländlichen Regionen, wo deren wirtschaftliche Existenz ohnehin zunehmend gefährdet ist.

Fazit

Das Urteil des BGH stärkt die Position von EU-Versandapotheken erheblich und könnte den Wettbewerb im Arzneimittelmarkt weiter anheizen. Während Patienten von möglichen Prämien und Rabatten profitieren, geraten lokale Apotheken unter noch größeren Druck.

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