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FMA warnt vor Intergiro Intl AB (publ): Konzession durch schwedische Aufsicht entzogen

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass dem schwedischen E-Geldinstitut Intergiro Intl AB (publ) von der zuständigen Aufsichtsbehörde Finansinspektionen (FI) die Konzession entzogen wurde. Grund für diese Maßnahme sind mehrfache, systematische und gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Zentrale Mängel:

  • Wiederholte Nichtmeldung verdächtiger Transaktionen an die schwedische Polizei

  • Unvollständige und verspätete Meldungen, auch bei erfolgter Übermittlung

  • Missachtung gesetzlicher Sorgfaltspflichten zur Kundenüberprüfung

  • Fehlende Maßnahmen zur Risikoeinschätzung und Verdachtsbewertung

Die schwedische Aufsicht stellte fest, dass Intergiro nicht in der Lage ist, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Aufgrund der Schwere und Dauer der Verstöße entschied die FI, dass ein bloßer Verweis oder eine Geldstrafe nicht ausreichend seien – und entzog daher vollständig die Konzession zur Erbringung von E-Geld-Dienstleistungen.

Die FMA rät daher zur besonderen Vorsicht im Umgang mit dem genannten Institut oder etwaigen über Dritte angebotenen Finanzdienstleistungen im Namen von Intergiro Intl AB (publ).

Weitere Informationen:
Die vollständige Entscheidung der schwedischen Finanzmarktaufsicht ist auf deren Website abrufbar:
FI withdraws authorisation for Intergiro | Finansinspektionen

 

Hier die Originalmeldung der FMA Österreich:

Warnung: Intergiro Intl AB (publ) – Konzessionsentzug

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Konzessionsänderung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor dem E-Geldinstitut Intergiro Intl AB (publ), dem die schwedische Finanzmarktaufsicht Finansinspektionen (FI) die Konzession zur Erbringung von Finanzdienstleistungen wegen mehrfacher, systematischer und langanhaltender grober Verstöße gegen Rechtsvorschriften entzogen hat.

Die Verstöße umfassten insbesondere die unterlassene Meldung einer Vielzahl verdächtiger Transaktionen an die schwedische Polizei. In den Fällen, in denen Intergiro Intl AB (publ) solche Transaktionen gemeldet hat, erfolgte dies nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gemäß dem Geldwäschegesetz (Anti-Geldwäsche-Gesetz). Zudem wurden viele Meldungen mit erheblicher zeitlicher Verzögerung eingereicht. In mehreren Fällen unterließ es Intergiro Intl AB (publ) vollständig, kundenbezogene Sorgfaltspflichten oder andere gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zu ergreifen, um eine Grundlage für die Beurteilung zu schaffen, ob eine Meldepflicht bestand.

Intergiro Intl AB (publ) hat somit eine Reihe schwerwiegender Verstöße gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begangen. Vor dem Hintergrund der festgestellten Mängel und da eine bloße Verwarnung in Verbindung mit einem Verwaltungsstrafe als unzureichend erachtet wird, hat die Finansinspektionen beschlossen, Intergiro Intl AB (publ) die Erlaubnis zur Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Gesetz über E-Geld (Electronic Money Act) zu entziehen.

Aufgrund der wiederholten Verstöße entschied die Finansinspektionen, dass das E-Geldinstitut nicht in der Lage ist, die von der Konzession abgedeckten Tätigkeiten auszuüben, und widerrief folglich die Konzession.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Finansinspektionen: FI withdraws authorisation for Intergiro | Finansinspektionen

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