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Einstellung der Sicherungsmaßnahmen gegen EKKO FOOD UG – Gläubigerin erklärt Hauptsache für erledigt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 3601 IN 611/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKKO FOOD UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Charlottenstraße 16, 12247 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Cem Yusuf Ilter, gibt es eine überraschende Wendung: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 14. Juli 2025 die zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Hintergrund ist die Erklärung der antragstellenden Gläubigerin vom 9. Juli 2025, wonach sie die Hauptsache für erledigt erklärt hat. Dies bedeutet im juristischen Kontext, dass die Gläubigerin ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückzieht – in der Regel, weil sich die offenen Forderungen auf andere Weise erledigt haben, etwa durch Zahlung oder Einigung.

Die mit Beschluss vom 27. Juni 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung – etwa ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder das Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin – wurden infolgedessen vollständig aufgehoben.

Kurze Analyse:

Der Fall EKKO FOOD UG zeigt, dass ein Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig in die endgültige Eröffnung münden muss. Die Rücknahme durch die Gläubigerin deutet auf eine Einigung oder Begleichung der Schuld hin – ein Zeichen dafür, dass das Unternehmen womöglich doch noch zahlungsfähig ist oder gerettet werden konnte. Für die junge UG mit beschränkter Haftung (eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 238007) ist dies vorerst ein wichtiger Befreiungsschlag.

Ob dies jedoch auch einen nachhaltigen wirtschaftlichen Kurswechsel bedeutet, bleibt abzuwarten.

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