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Insolvenzverfahren über Krampe Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG eröffnet – Vermögenssicherung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 52 IN 102/25

Ein weiterer wirtschaftlicher Schicksalsschlag erschüttert das westfälische Werl: Das Amtsgericht Arnsberg hat am 14. Juli 2025 um 16:01 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Krampe Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft, ansässig in der Steinerstraße 31-33 in 59457 Werl, wird juristisch vertreten durch ihre Komplementärin, die Krampe Verwaltungs GmbH, wiederum geführt von Geschäftsführer Dr. med. dent. Joachim Josef Krampe. Der operative Schwerpunkt der Unternehmensgruppe liegt im Bereich der Vermögensverwaltung.

Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde Dr. Jan Janßen, Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Köln (Kennedyplatz 2, 50679 Köln), zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anordnung gemäß §§ 21 und 22 InsO sind die Handlungsbefugnisse der Schuldnerin nunmehr stark eingeschränkt: Eigene Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.

Zudem ist es sämtlichen Schuldnern der Gesellschaft – also den sogenannten Drittschuldnern – ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen an die Krampe Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG zu leisten. Sämtliche ein- und ausgehenden Geldflüsse fallen ab sofort in die Zuständigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser wurde zugleich dazu ermächtigt, Bankguthaben und Außenstände einzuziehen und einzuhende Gelder entgegenzunehmen.

Die Maßnahme zielt darauf ab, drohende nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation vorzubereiten. Ob letztlich eine Sanierung denkbar oder eine Abwicklung der Gesellschaft unausweichlich ist, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten hinterlegt.

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