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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von
Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

821 Js 9063/​23

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Gotha vom 20.08.2024, Az.: 821 Js 9063/​23 wurde die Einziehung des Geldbetrags in Höhe von 9.899,00 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einziehungsbeteiligte stellte spätestens seit Dezember 2022 ihr bei der Deutschen Bank AG geführtes Privatgirokonto zur Sammlung und Weiterleitung von aus Straftaten unbekannter Täter herrührender Gelder zur Verfügung.

Im vorgenannten Zeitraum vereinnahmte die Einziehungsbetroffene auf dem Konto insgesamt Gutschriften in Gesamthöhe von 21.700 Euro, die auf Überweisungen geschädigter Dritter aus dem europäischen Ausland beruhen, zu denen sie durch Täuschung veranlasst wurden, indem man ihnen per E-Mail vorspiegelte, die Kontoverbindungen für Gehaltsempfänger der betreffenden Unternehmen hätten sich geändert und die Gelder seien nunmehr auf das Konto der Einziehungsbeteiligten zu leisten.

Die Einziehungsbeteiligte erhielt u.a. aus Tschechien eine Gutschrift von 10.440 Euro und am 15.03.2023 eine Auslandsgutschrift in Höhe von 9400 Euro mit Hinweis auf eine Andrea Bocelli Foundation.

Die Einziehungsbeteiligte selbst wurde ebenfalls durch die unbekannt gebliebenen Vortäter über die Verwendung der Gelder getäuscht.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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