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Amtsgericht München

qimono / Pixabay

Amtsgericht München

Abteilung für Jugendstrafsachen

1014 VRJs 277/​25 jug (1014 Ls 565 Js 161237/​22 jug AG München)

In der Jugendvollstreckungssache gegen Osuala Gabriel (geb. Osuala) wegen Geldwäsche

Sehr geehrte/​r Frau/​Herr Idoze, mit Urteil des Amtsgerichts München vom 21.01.2025, rechtskräftig seit 21.01.2025, Az: 1014 Ls 565 Js 161237/​22 jug, wurde gegen den Verurteilten die Einziehung wie folgt angeordnet:

Zahlung eines Wertersatzes von Taterträgen in Höhe von 153.005,16 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen aus der, der Verurteilung zugrunde liegenden, Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Überweisung von 1.200 € auf das Konto der Sparda Bank IBAN DE19 7009 0500 0007 2172 77 am 29.08.2022.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei dem Amtsgericht München geltend machen zu können. Sollten Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben oder beabsichtigen diese künftig durchzusetzen, wird um Mitteilung gebeten.

Zur Geltendmachung bei dem Amtsgericht München melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei, mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich, § 459k Abs. 1 StPO.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch das Amtsgericht München an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert. Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Dem Gericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen

König, Rechtspflegerin

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Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https:/​/​www.justiz.bayern.de/​gerichte-und-behoerden/​amtsgerichte/​muenchen oder über die obenstehenden Kontaktdaten.

 

 

 

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