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Vorläufige Eigenverwaltung für RWFK Internationale Transport & Logistik GmbH: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 650 IN 132/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWFK Internationale Transport & Logistik GmbH hat das Amtsgericht Potsdam am 9. Juli 2025 eine entscheidende Etappe eingeleitet: Das Gericht hat der Gesellschaft die vorläufige Eigenverwaltung gewährt – ein Schritt, der Unternehmen in Schieflage die Möglichkeit bietet, sich unter gerichtlicher Aufsicht selbst zu sanieren.

Die RWFK Internationale Transport & Logistik GmbH mit Sitz in Ludwigsfelde (Genshagener Straße 27) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 10336 eingetragen. Vertreten wird sie von ihrem Geschäftsführer, begleitet von den Rechtsanwälten Dols, Franzke & Partner aus Berlin.

Um die Insolvenzmasse zu sichern und die finanzielle Situation transparent aufzuarbeiten, hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert aus Berlin zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird die Geschäftsführung überwachen, die Vermögensverhältnisse prüfen und sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen erfolgen. Außerdem ist er befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Auskünfte einzuholen.

Darüber hinaus gilt ab sofort: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die RWFK Internationale Transport & Logistik GmbH sind untersagt, begonnene Maßnahmen werden gestoppt. Zahlungen auf Lohnsteuer sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters zulässig.

Ziel dieser vorläufigen Eigenverwaltung ist es, dem Unternehmen unter Aufsicht eine geordnete Fortführung zu ermöglichen – und gleichzeitig die Gläubigerinteressen zu wahren. Dr. Linkert wird auch prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Für Gläubiger besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Die Entscheidung zeigt einmal mehr: In Krisenzeiten kann die vorläufige Eigenverwaltung ein Weg sein, um Betriebe zu stabilisieren – vorausgesetzt, sie wird mit Augenmaß geführt.

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