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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Kiss Bauunternehmen GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 10. Juli 2025 um 10:44 Uhr hat das Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 52 IN 192/25 eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung des Vermögens der Kiss Bauunternehmen GmbH angeordnet. Das traditionsreiche Bauunternehmen mit Sitz in der Von-Hatzfeld-Straße 10 in Menden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 6756, wird von Geschäftsführerin Margarete Kiss geleitet.

Zur Sicherstellung der verbliebenen Vermögenswerte wurde Jens Brömmelmeier aus Dortmund als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte der Gesellschaft unkontrolliert abfließen oder verloren gehen.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Kiss Bauunternehmen GmbH ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Alle bestehenden und künftigen Forderungen sowie Bankguthaben werden nun ausschließlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet. Entsprechend sind Drittschuldner verpflichtet, ihre Leistungen nur noch unter strikter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.

Mit dieser Anordnung wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Lage der Kiss Bauunternehmen GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

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