301 Js 31464/24
Staatsanwaltschaft Gießen
301 Js 31464/24
Ermittlungsverfahren gegen Herrn Vasyl Zastavskyi u.a.
Notveräußerung beschlagnahmter Vermögenswerte
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem o.g. Ermittlungsverfahren wurden folgende Fahrzeuge beschlagnahmt:
| 1. |
Sattelzugmaschine MAN, TGX (FIN: WMA06XZZ1GP073715) |
| 2. |
Sattelauflieger KRONE – Curtainsider mit schwarzer Plane (FIN: WKESD000000476326) |
| 3. |
Sattelzugmaschine MAN, TGX (FIN: WMA06XZZ4HP083544) |
| 4. |
Sattelauflieger KRONE – Curtainsider mit hellgrauer Plane (FIN: WKESD000000681967) |
| 5. |
Sattelauflieger KRONE (Coolliner), (FIN: WKESD000000540794) |
| 6. |
Sattelzugmaschine DAF, FTXF 105 (FIN: XLRTE47NSOE456) |
| 7. |
Sattelauflieger KRONE (Curtainsider), (FIN: FIN: WKESD000000735857) |
| 8. |
Sattelauflieger STAS (FIN: YE6S300ZXE0000027) |
| 9. |
Gabelstapler der Fa. HYSTER, Starep, H12.00XL, gelb, Seriennummer: E007E02050T |
| 10. |
Kleintransporter VW Crafter (FIN: WV1ZZZ2EZC6035825) |
Da bis zur Rechtskraft des Urteils
| [ ] | der Verderb des Gegenstandes/der Gegenstände droht, |
| [X] | ein erheblicher Wertverlust der Fahrzeuge droht, |
| [X] | die Aufbewahrung, Pflege oder Erhaltung der Fahrzeuge mit erheblichen Kosten |
| oder Schwierigkeiten verbunden ist, | |
ist beabsichtigt, den/die vorgenannten Fahrzeuge im Wege der Notveräußerung gem. § 111p StPO zu verwerten. Die Notveräußerung soll nach Ablauf der unten genannten Frist durch die/den zuständigen Gerichtsvollzieher/in über www.zollauktion.de erfolgen.
Gemäß § 111p Abs. 3 StPO wird Ihnen hiermit vor der anstehenden Notveräußerung die Möglichkeit gegeben, binnen 2 Wochen schriftlich Stellung zu der beabsichtigten Notveräußerung zu nehmen und ggf. Abwendungsvorschläge zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Falk
Rechtspflegerin
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