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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Stegenwalner Media Investor GmbH & Co.KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 9. Juli 2025 um 8:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3605 IN 2631/25 einen wegweisenden Beschluss gefasst: Über das Vermögen der Stegenwalner Media Investor GmbH & Co.KG mit Sitz in der Bleibtreustraße 8 in Berlin wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Stegenwalner Beteiligungs- und Geschäftsführungs-GmbH, führt die Geschäfte der Gesellschaft.

Um das Unternehmensvermögen vor weiteren nachteiligen Veränderungen zu schützen, untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung – soweit nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst gestoppt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller bestellt, der seine Kanzlei in der Berliner Straße 117 in Berlin betreibt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das schuldnerische Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Mit dieser Maßnahme wird das Ziel verfolgt, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu stabilisieren, Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Ob das Insolvenzverfahren letztlich eröffnet wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Die Veröffentlichung dieser Anordnung bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit elektronisch gespeichert. Sollte keine Eröffnung des Verfahrens erfolgen, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme gelöscht.

Die betroffenen Gläubiger und die Schuldnerin selbst können gegen den Beschluss binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen.

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