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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Wohnstützpunkt Laubach GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnstützpunkt Laubach GmbH hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) am 9. Juli 2025 um 9:30 Uhr eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft wurde angeordnet.

Die Wohnstützpunkt Laubach GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg unter HRB 10258, hat ihren Sitz in der Straße Am Bahndamm 9 in 63683 Ortenberg und wird von Geschäftsführer Robiel Tecle vertreten.

Mit dem aktuellen Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer von der MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, wurde mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut. Sie ist ab sofort befugt, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu wahren und die finanzielle Lage der Schuldnerin zu sichern.

Zudem werden alle Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, um eine geordnete Abwicklung der Finanzen sicherzustellen.

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg eingesehen werden. Betroffene und Beteiligte haben das Recht, binnen einer zweiwöchigen Notfrist gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für die Wohnstützpunkt Laubach GmbH, in der geprüft wird, ob eine Sanierung möglich ist oder das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird.

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