Unter dem Aktenzeichen 3610 IN 4518/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am dritten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 14:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Spielworks GmbH beschlossen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Französischen Straße 12 in 10117 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 195502 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre beiden Geschäftsführer, Swen Erhard Hallasch und Adrian Krion.
Um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind vorerst eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt, der seine Kanzlei am Hausvogteiplatz 11 in 10117 Berlin führt. Seine Aufgabe besteht darin, die Spielworks GmbH zu überwachen, ihr Vermögen zu sichern und zu erhalten. Außerdem hat er zu prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Verfügungen der Spielworks GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Der Verwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie im Namen der Schuldnerin Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen. Alle Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.
Den Schuldnern der Spielworks GmbH wird ausdrücklich verboten, Zahlungen an die Gesellschaft direkt zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Die Zustellung dieser Anordnung an die Drittschuldner obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter, der darüber Nachweis zu führen hat.
Darüber hinaus ist der Verwalter berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und die Herausgabe dieser Unterlagen zu verlangen. Die Spielworks GmbH ist verpflichtet, ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögensverhältnisse aufzuklären.
Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Amtsgericht Charlottenburg, 03. Juli 2025