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Allgemeines Verfügungsverbot für die mtw modern time work GmbH Zeitarbeit angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 640/25 hat das Amtsgericht Nürnberg am vierten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 09:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die mtw modern time work GmbH Zeitarbeit verhängt.

Die Schuldnerin mit Sitz in der Weihersberg 5 in 91227 Leinburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 10100 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Matthes Alfred Michael vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter agiert Rechtsanwalt Andreas Nowag.

Mit dieser Anordnung wird der mtw modern time work GmbH Zeitarbeit sowie ihren Vertretern allgemein untersagt, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen. Dieses Verbot dient dem Schutz des schuldnerischen Vermögens vor nachteiligen Veränderungen, solange über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden ist. Es umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Außenstände.

Darüber hinaus wird den Drittschuldnern ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Diese Maßnahme soll verhindern, dass vorhandene Vermögenswerte dem künftigen Insolvenzverfahren entzogen werden.

Beteiligte, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch eine elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen möglich.

Amtsgericht Nürnberg, 04. Juli 2025

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