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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die EnergieZentrum-EN GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 100 IN 83/25 hat das Amtsgericht Hagen am dritten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EnergieZentrum-EN GmbH beschlossen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Mittelstraße 37 in 58256 Ennepetal ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 8325 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre Geschäftsführerin Frau Tanja Eisermann, wohnhaft in der Breckerfelder Straße 170 in 58256 Ennepetal.

Die EnergieZentrum-EN GmbH ist spezialisiert auf die Erstellung und den Einbau von Anlagen für erneuerbare Energien sowie auf energiesparende Lösungen – ein Geschäftsfeld, das heute eine zentrale Rolle im nachhaltigen Energiemarkt spielt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Paul Michels bestellt, dessen Kanzlei in der Hohenzollernstraße 5 in 58095 Hagen ansässig ist. Ab sofort dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Darüber hinaus ist es sämtlichen Schuldnern der EnergieZentrum-EN GmbH untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Außerdem hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung – ausgenommen sind lediglich unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Mit dieser Entscheidung soll die geordnete Sicherung des Vermögens gewährleistet und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.

Amtsgericht Hagen, 03. Juli 2025

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