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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SBVB GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 59 IN 82/25

Am 2. Juli 2025 um 13:50 Uhr hat das Amtsgericht Halle (Saale) im laufenden Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der SBVB GmbH angeordnet.

Die SBVB GmbH, mit Sitz in der Straße der Jugend 21 in 06632 Gleina und eingetragen beim Amtsgericht Stendal unter HRB 27000, wird von Geschäftsführer Stefan Bransch geleitet. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten hat das Gericht entschieden, dass ab sofort keine Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft mehr ohne Zustimmung eines gerichtlich bestellten Verwalters erfolgen dürfen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze LL.M. aus Leipzig bestellt. Er wird von seiner Kanzlei BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte an der Kreuzstraße 2a aus tätig sein. Dr. Heintze übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der SBVB GmbH zu sichern und zu überwachen, um nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Alle Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu schützen und eine geordnete Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten vorzubereiten.

Die betroffenen Parteien haben die Möglichkeit, binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.

Der vollständige Beschluss kann während der regulären Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale) – 2. Juli 2025

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