Aktenzeichen: 1501 IN 11703/24
Das Amtsgericht München hat den Antrag der Mahdi Holding UG (haftungsbeschränkt), Erdinger Straße 1, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Mahdi Nabil Ali, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Beschluss vom 02. Juli 2025 erfolgte aufgrund fehlender Masse zur Deckung der Verfahrenskosten (§ 26 Abs. 1 InsO).
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung sofortige Beschwerde einlegen.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 02.07.2025