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Vorläufige Insolvenzverwaltung über den H.u.K. e.V. Tierfreunde Pocking angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 167/25 hat das Amtsgericht Passau am dritten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Vereins H.u.K. e.V. Tierfreunde Pocking angeordnet.

Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Passau unter der Nummer VR 200402 eingetragene Verein hat seinen Sitz in der Königswiese 51 in 94060 Pocking. Die Geschicke des Vereins werden von den Vorständen Iris Maria Bauer, Melanie Krone und Susanne Reinhard, geborene Böhm, geleitet.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Zweck, das Vermögen des Vereins vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Christina Koller bestellt, die ihre Kanzlei in der Bahnhofstraße 40 in 94032 Passau führt. Für Rückfragen steht sie telefonisch, per Telefax oder per E-Mail zur Verfügung.

Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vereinsvermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. Auch die Einziehung offener Außenstände fällt unter diese Einschränkung und ist nur mit ihrer Zustimmung wirksam.

Mit dieser Maßnahme soll die geordnete Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten des Vereins sichergestellt und die Interessen der Gläubiger bestmöglich gewahrt werden.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Passau einzureichen oder kann dort zur Niederschrift erklärt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Auch eine elektronische Einreichung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Amtsgericht Passau, 03. Juli 2025

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