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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Deutschland Fitness GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 256 IN 76/25 hat das Amtsgericht Dortmund am dritten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 11:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Deutschland Fitness GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Dorotheenstraße 77 in 59425 Unna ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter der Nummer HRB 11376 eingetragen. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Markus Asmus, der ebenfalls unter der Firmenanschrift erreichbar ist.

Die Deutschland Fitness GmbH hat sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminen spezialisiert. Dabei legt sie großen Wert auf strenge Qualitätskontrollen und die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften. Ergänzend bietet das Unternehmen eine fachkundige Ernährungsberatung an, um Kundinnen und Kunden in Fragen einer gesunden Lebensführung professionell zu begleiten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Königswall 21 in 44137 Dortmund. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Den Schuldnern der Deutschland Fitness GmbH ist es untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Vielmehr ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, bestehende Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen nur unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.

Zudem hat das Gericht jegliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Gesellschaft, untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Mit dieser Anordnung soll die ordnungsgemäße Fortführung des Geschäftsbetriebs soweit wie möglich sichergestellt und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.

Amtsgericht Dortmund, 03. Juli 2025

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