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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die LI Invest GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3 IN 181/25 

Mit Beschluss vom 30. Juni 2025 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Göppingen im Verfahren 3 IN 181/25 über das Schicksal der LI Invest GmbH entschieden. Die Gesellschaft mit Sitz am Kirchplatz 5 in Bad Boll, eingetragen beim Amtsgericht Ulm unter HRB 732414, wird von Geschäftsführer Refki Lumi vertreten.

Die LI Invest GmbH ist im Immobilien- und Investitionsbereich tätig — eine Branche, in der Stabilität, Vertrauen und Liquidität unerlässlich sind. Umso gravierender ist es, wenn sich ein Unternehmen wie die LI Invest GmbH in eine wirtschaftliche Schieflage begibt.

Das Gericht sah sich gezwungen, die vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen, um die noch vorhandene Vermögenssubstanz zu sichern. Mit dieser Aufgabe wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann aus Stuttgart betraut. Er wird ab sofort die Verwaltung und Verfügung über sämtliche Vermögenswerte der Gesellschaft beaufsichtigen.

Die Maßnahmen sind umfassend:

  • Alle Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen.

  • Verfügungen über Vermögenswerte — etwa das Abheben von Bankguthaben oder der Verkauf von Vermögensgegenständen — dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

  • Auch die Einziehung offener Forderungen liegt allein beim Insolvenzverwalter.

Dafür wurde Olaf Spiekermann weitreichend ermächtigt: Er darf auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen Sonderkonten eröffnen, auf diese zugreifen und Bankguthaben absichern. Auch die Kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassend Auskunft zu erteilen.

Zudem wurden die Schuldner der LI Invest GmbH ausdrücklich angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte der künftigen Insolvenzmasse entzogen werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, deren Vermögen zu sichern, alle Bücher zu prüfen und zu überwachen, ob genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Für Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet diese Anordnung Klarheit: Alle rechtlichen Schritte erfolgen nun gebündelt über den Insolvenzverwalter — Eigenmächtigkeiten sind ausgeschlossen.

Die LI Invest GmbH kann gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Göppingen einlegen.

Ob es gelingt, die finanzielle Lage der LI Invest GmbH zu stabilisieren, hängt nun von den nächsten Wochen und der Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.

Amtsgericht Göppingen – Insolvenzgericht
30. Juni 2025

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