Dark Mode Light Mode

Berlin packt die Verfassung an: Jetzt wird’s bunt in Artikel 3

adil-photos (CC0), Pixabay

Berlin, 01.07.2025 – Das Grundgesetz kriegt ein Update, und diesmal geht’s nicht um Paragrafen für Bürokratie-Fetischisten, sondern um Liebe, Identität – und ein bisschen mehr Respekt.

Die Hauptstadt hat nämlich beschlossen: „Wenn schon Grundgesetz, dann bitte mit allem, was dazugehört!“ Deshalb will Berlin über eine schicke Bundesratsinitiative die sexuelle Identität in Artikel 3 festschreiben lassen.

Bisher schützt der berühmte Absatz 3 vor Diskriminierung wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben oder religiösen/politischen Anschauungen – aber die sexuelle Identität? Fehlanzeige. Berlin sagt: „Nicht mit uns! Wir wollen alle Farben im Regenbogen drin haben – auch im Gesetzestext.“

Zwei Drittel müssen Ja sagen

Damit das klappt, muss aber nicht nur Berlin jubeln, sondern auch zwei Drittel der Damen und Herren in Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Erfahrungsgemäß dauert sowas zwischen einem halben Jahr und einem halben Jahrzehnt – je nachdem, wie viele Wahlkämpfe dazwischenliegen.

Ab Juli wird’s ernst

Der Berliner Senat will den Antrag am Dienstag abnicken. Am 11. Juli soll die Idee dann offiziell in die Länderkammer, also den Bundesrat, wandern. Mit dabei: Hoffnung, Optimismus und ein bisschen Berliner Schnauze.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzbekanntmachungen der 19. Travnik Grundbesitz GmbH und der 6. TRAVNIK Grundbesitz GmbH

Next Post

Ausgewogene Strategie mit solider Rendite: MasterFonds-VV Ausgewogen überzeugt mit 8,9 % Performance