Bankkundinnen und Bankkunden in Deutschland sollen künftig besser vor plötzlichen Kündigungen und unvorhersehbaren finanziellen Belastungen bei Dispositionskrediten geschützt werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Ziel der geplanten Regelung ist es, die rechtliche Position von Verbrauchern gegenüber Banken bei der Nutzung und Rückzahlung von Dispokrediten spürbar zu stärken – insbesondere dann, wenn sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden.
Hintergrund: Dispositionskredit als Risiko bei Zahlungsengpässen
Ein Dispositionskredit – kurz „Dispo“ – ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihr Girokonto bis zu einem bestimmten Rahmen zu überziehen. Was auf den ersten Blick nach Flexibilität klingt, kann bei dauerhafter Nutzung zu hohen Zinslasten führen. Denn die Zinssätze für Dispokredite liegen häufig zwischen 9 und 13 Prozent – deutlich höher als bei anderen Kreditformen. Zusätzlich problematisch: Bisher konnten Banken eingeräumte Disporahmen in der Praxis oft kurzfristig oder sogar fristlos kündigen – eine Situation, die für betroffene Kundinnen und Kunden schlagartig existenzbedrohend werden konnte.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Um dem entgegenzuwirken, sieht der neue Gesetzentwurf verschiedene Schutzmechanismen vor:
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Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten
Banken sollen nicht länger das Recht haben, Dispositionskredite einseitig und ohne Vorwarnung sofort zu kündigen. Künftig müssen sie eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten. Diese Regelung gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichend Zeit, sich auf die neue finanzielle Situation einzustellen und gegebenenfalls alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. -
Rückzahlungsangebot in Raten statt Zwangsvollstreckung
Bevor Banken zu harten Maßnahmen wie der Kontosperrung oder der Zwangsvollstreckung greifen, sollen sie ihren Kunden zunächst die Möglichkeit einräumen, den überzogenen Betrag in zwölf gleich hohen Monatsraten zurückzuzahlen. Damit wird die Rückführung der Schulden sozialverträglicher gestaltet und der Druck auf die Betroffenen deutlich reduziert. -
Transparente Information und Beratungspflichten
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass Banken künftig klarer und verständlicher über die Bedingungen des Dispokredits aufklären müssen – insbesondere über Zinsen, Kündigungsregeln und Rückzahlungsmodalitäten. In bestimmten Fällen sollen auch verpflichtende Beratungsgespräche angeboten werden, wenn absehbar ist, dass sich der Kunde dauerhaft im Dispo befindet.
Verbraucherschutzorganisationen begrüßen Vorstoß
Verbraucherschützer und Schuldnerberatungsstellen begrüßen die geplante Gesetzesinitiative. „Die Praxis, Dispokredite plötzlich zu kündigen, war für viele Menschen ein harter Schlag – vor allem für jene, die ohnehin am Rande der Zahlungsfähigkeit standen“, heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Einführung einer Mindestkündigungsfrist und die Möglichkeit zur Ratenzahlung würden aus Sicht der Verbraucherschützer „mehr Fairness und Planungssicherheit“ schaffen.
Reaktionen der Banken: Sorge um „Eingriff in die Vertragsfreiheit“
Die Reaktion der Kreditwirtschaft fällt verhaltener aus. Vertreter einiger Bankenverbände kritisieren die Pläne als „Überregulierung“ und warnen vor einem „Eingriff in die Vertragsfreiheit“. Besonders die verpflichtende Ratenregelung könnte aus Sicht der Institute dazu führen, dass sie künftig restriktiver bei der Gewährung von Dispos vorgehen – gerade bei Neukunden oder Menschen mit niedrigem Einkommen. Es werde abzuwarten sein, ob das Gesetz am Ende nicht unbeabsichtigte Nebenwirkungen mit sich bringt.
Fazit: Schritt zu mehr sozialer Verantwortung?
Sollte der Gesetzentwurf wie geplant in Kraft treten, dürfte das für Millionen Bankkundinnen und -kunden eine erhebliche Verbesserung ihrer Rechte bedeuten – insbesondere in Krisenzeiten, wenn die Belastung durch Überziehung des Kontos am höchsten ist. Es wäre ein weiterer Schritt in Richtung eines verbraucherfreundlicheren Bankwesens, in dem der soziale Aspekt stärker in den Fokus rückt. Die abschließende Beratung und Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag steht allerdings noch aus.