Aktenzeichen: 9 IN 104/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CG-S GmbH hat das Amtsgericht Aurich – Insolvenzgericht – am 16. Juni 2025 eine für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidende Maßnahme angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe, wird vertreten durch den Geschäftsführer Christian Garrelt Saathoff. Eingetragen ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter der Nummer HRB 204375.
Um die Interessen der Gläubiger zu wahren und mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern, hat das Insolvenzgericht an diesem Tag um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Zweck, das vorhandene Vermögen zu sichern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden ist.
In diesem Zusammenhang wurde zudem verfügt, dass sämtliche Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen fortan nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dadurch wird sichergestellt, dass keine eigenmächtigen und möglicherweise gläubigerschädigenden Dispositionen mehr vorgenommen werden können.
Mit der anspruchsvollen Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann betraut. Dr. Kaufmann ist für die Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH tätig, deren Sitz sich am Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), befindet. Für alle Verfahrensbeteiligten ist die Kanzlei telefonisch unter 0441-24928050, per Fax unter 0441-24928059 sowie per E-Mail unter oldenburg@pluta.net erreichbar.
Zudem wurden die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich dazu aufgefordert, ab sofort nur noch unter Beachtung der getroffenen Anordnungen zu leisten. Zahlungen an die Antragstellerin selbst dürfen ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht mehr erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme dient ebenfalls der Sicherung der Insolvenzmasse und der ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens.
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich eingesehen werden.
Gegen den ergangenen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Darüber hinaus können auch Gläubiger Beschwerde einlegen, soweit sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage stellen möchten. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, einzulegen.
Der Lauf der Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder gegebenenfalls der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Im Falle der öffentlichen Bekanntmachung gilt die Entscheidung als zugestellt, sobald zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung verstrichen sind. Maßgeblich für den Fristbeginn ist stets das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei der rechtzeitige Eingang bei dem Amtsgericht Aurich entscheidend ist. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden und den angefochtenen Beschluss sowie die Erklärung der Beschwerdeeinlegung bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Mit dieser Entscheidung setzt das Insolvenzgericht Aurich ein klares Signal für die geordnete Fortführung des Verfahrens und den Schutz der Insolvenzmasse. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der CG-S GmbH eingehend prüfen und die notwendigen Schritte für den weiteren Verfahrensverlauf vorbereiten.