Die Rückkehr von Stephan Schäfer und Jonas Köller – den früheren Gründern des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K – in die Geschäftswelt sorgt derzeit für mediale Aufmerksamkeit. Beide haben ihre Haftstrafen im Zusammenhang mit dem sogenannten S&K-Skandal vollständig verbüßt und sind nun wieder unternehmerisch tätig.
Dass ehemalige Unternehmer nach einer Haftstrafe versuchen, wirtschaftlich neu Fuß zu fassen, ist rechtlich zulässig. Auch Jonas Köller selbst äußert sich dazu gelassen und spricht offen über die Kritik, die ihm begegnet. Die öffentliche Skepsis – insbesondere von Betroffenen des damaligen Betrugsfalls – sei nachvollziehbar, doch er sei bereit, mit dieser Kritik umzugehen.
Nicht jeder wird bereit sein, mit den ehemaligen S&K-Gründern erneut Geschäfte zu machen – das bleibt jedem Unternehmen und jeder Privatperson selbst überlassen. Dennoch gilt in einem Rechtsstaat der Grundsatz, dass auch Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben, die Chance auf einen Neuanfang erhalten sollten.
Insofern könnte eine sachlichere Debatte über den Umgang mit Ex-Unternehmern nach ihrer Rückkehr ins Geschäftsleben sinnvoll sein – ohne vorschnelle Verurteilung, aber auch ohne naive Verklärung.