Dark Mode Light Mode
Donner & Reuschel AG: BaFin verhängt Geldbuße wegen Zielmarktverstoß
BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen in WhatsApp-Gruppen durch Kwillow International Financial Group und Pioneer Coin Market
Schmuggelversuch gescheitert: Deutscher bringt elf Kilo Gold nach Norwegen – und muss ins Gefängnis

BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen in WhatsApp-Gruppen durch Kwillow International Financial Group und Pioneer Coin Market

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Kwillow International Financial Group und des Unternehmens Pioneer Coin Market. Nach vorliegenden Informationen nehmen Vertreter dieser Firmen über WhatsApp-Gruppen gezielt Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland auf. Dabei werben sie mit vermeintlich lukrativen Anlagemöglichkeiten in Finanzinstrumente und Kryptowährungen – ohne über die hierfür notwendige Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Insbesondere die Kwillow International Financial Group tritt dabei als angeblich amerikanisches Unternehmen auf und leitet Interessierte gezielt zur Plattform Pioneer Coin Market weiter. Diese ist über die Website pcmarketde.com oder die mobile Anwendung PCM PRO erreichbar. In den Gruppenchats werden regelmäßig Empfehlungen zum Kauf von Kryptowerten oder anderen Finanzinstrumenten ausgesprochen, teilweise mit Verweis auf angebliche KI-basierte Handelssysteme und unrealistisch hohe Gewinnversprechen.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass weder die Kwillow International Financial Group noch Pioneer Coin Market in Deutschland zur Erbringung von Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen berechtigt sind. Beide Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht durch die BaFin.

Anlegerinnen und Anleger sollten grundsätzlich skeptisch gegenüber Investmentempfehlungen sein, die über informelle Kanäle wie WhatsApp verbreitet werden – insbesondere wenn hohe Gewinne in kurzer Zeit versprochen werden und die Informationsquellen nicht nachvollziehbar sind. Die BaFin rät, alle Empfehlungen stets durch seriöse und unabhängige Quellen zu prüfen.

Ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Anlegerinnen und Anleger sollten bei verdächtigen Angeboten unverzüglich Meldung bei der BaFin oder der Polizei machen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Donner & Reuschel AG: BaFin verhängt Geldbuße wegen Zielmarktverstoß

Next Post

Schmuggelversuch gescheitert: Deutscher bringt elf Kilo Gold nach Norwegen – und muss ins Gefängnis