Aktenzeichen: 701 IN 6/25
Amtsgericht Neubrandenburg – In einem bedeutenden Schritt zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage der LTS Nordic GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, hat das Gericht am 04. Juni 2025 die Bestellung einer partiellen vorläufigen Insolvenzverwalterin beschlossen. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 3162 beim Amtsgericht Neubrandenburg eingetragen. Es wird rechtlich vertreten durch die Adrian’s Fahrzeugaufbereitung GmbH, deren Geschäftsführer Adrian Stoi ist.
Zur partiellen vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock, bestellt. Die Juristin übernimmt jedoch nicht die allgemeine Vertretung der Schuldnerin. Ihr Aufgabenbereich beschränkt sich stattdessen auf eine gezielte Ermächtigung: Sie darf Auskünfte bei Dritten einholen, um die finanzielle und geschäftliche Situation der LTS Nordic GmbH & Co. KG umfassend zu analysieren.
Zu diesen Dritten zählen unter anderem Banken, Versicherungen, Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit denen die Schuldnerin in Verbindung stand oder steht. Selbst bestehende Verschwiegenheitspflichten verlieren im Rahmen dieser Anordnung ihre Wirkung – sie dürfen die angeforderten Informationen offenlegen. Die Verfügungsbefugnis über diesen Teil der Kommunikation wurde der Schuldnerin ausdrücklich entzogen und auf die Verwalterin übertragen.
Dieser Schritt stellt eine vorbereitende Maßnahme im Vorfeld einer möglichen Eröffnung eines vollständigen Insolvenzverfahrens dar. Die gewonnenen Informationen werden entscheidend dafür sein, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung gegeben sind und welche Perspektiven sich daraus für die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens ergeben.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt über ein elektronisches Informationssystem. Sollte es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, wird der Eintrag spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme wieder gelöscht, wie es die Vorschriften der Insolvenzbekanntmachungsverordnung (§ 3 InsOBekV) vorsehen.
Amtsgericht Neubrandenburg, 04. Juni 2025