Am Landgericht Kiel hat am Dienstag ein ungewöhnlicher Markenstreit begonnen, der in der Spirituosenbranche für Aufmerksamkeit sorgt. Im Mittelpunkt steht ein Produkt mit dem Namen „Likör ohne Ei“, das von einer Firma aus Henstedt-Ulzburg vertrieben wird. Dagegen klagt nun der Schutzverband der Spirituosen-Industrie – mit der Begründung, die Bezeichnung könne Konsumenten verwirren und zu einer Verwechslung mit klassischem Eierlikör führen.
Der Vorwurf: Verbrauchertäuschung durch Namensgebung
Der Verband argumentiert, dass der Begriff „Likör ohne Ei“ sprachlich und optisch zu nah am traditionellen „Eierlikör“ sei. Trotz der eindeutigen Negation entstehe der Eindruck, es handele sich um eine Variante des bekannten Produkts – was den Schutz von Produktkategorien, insbesondere bei traditionellen Spirituosen, untergraben könnte. Zudem befürchte man eine Verwässerung der geschützten Bezeichnung „Eierlikör“, die strengen lebensmittelrechtlichen Anforderungen unterliegt.
Die Verteidigung: Klarer Hinweis auf Ei-Freiheit
Die verklagte Firma weist die Vorwürfe zurück. Der Name „Likör ohne Ei“ sei gerade deshalb gewählt worden, um sich deutlich vom Eierlikör abzugrenzen. Man wolle ein Produkt für Veganer und Allergiker anbieten, das bewusst auf Ei verzichtet – ohne dabei eine falsche Assoziation zu wecken. Die Bezeichnung sei sachlich korrekt und informativ. Eine Täuschungsabsicht oder Irreführung der Verbraucher sei nicht erkennbar.
Juristische Kernfrage: Wie weit reicht der Markenschutz?
Der Fall dreht sich um eine grundsätzliche Frage: Wie nah darf ein Produktname an eine geschützte Bezeichnung heranreichen, ohne irreführend zu wirken? Das Landgericht Kiel muss prüfen, ob allein durch die negative Bezugnahme („ohne Ei“) eine unzulässige Assoziation mit Eierlikör entsteht – und ob der Verbraucher durch den Namen zu falschen Erwartungen hinsichtlich Geschmack, Zutaten oder Produktkategorie verleitet wird.
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Für die Spirituosenbranche könnte das Urteil Signalwirkung haben. Es geht um Grenzen bei der Produktbenennung und um die Frage, wie sehr sich alternative Produkte an etablierte Namen anlehnen dürfen – insbesondere in einem Markt, der zunehmend von veganen, alkoholfreien und innovativen Varianten traditioneller Getränke geprägt ist.
Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.