Redaktion: Herr Iwanow, die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG bietet aktuell die „Bonus-Wandelanleihe 2026“ mit attraktiver Verzinsung an. Ist das aus Ihrer Sicht ein interessantes Anlageprodukt?
Michael Iwanow: Man muss hier klar differenzieren: Formal betrachtet ist das Produkt professionell ausgestaltet – juristisch sauber, mit einem Basisinformationsblatt, ISIN, konkreten Bedingungen. Aber: Es handelt sich um ein hochriskantes Anlageprodukt, das ausdrücklich in die zweithöchste Risikoklasse (Stufe 6 von 7) eingestuft ist. Und das aus gutem Grund.
Redaktion: Worin bestehen aus Ihrer Sicht die größten Risiken?
Iwanow: Das Risiko ist dreifach:
- Bonitätsrisiko: Die OAB AG ist wirtschaftlich schwach aufgestellt. Laut letzter Bilanz (2022) erwirtschaftet sie keine nennenswerten Umsätze, hat aber hohe Verwaltungskosten. Sie lebt derzeit von Kapitalmaßnahmen, nicht aus einem profitablen Geschäftsmodell.
- Nachrangigkeit: Die Anleihe ist mit einem Rangrücktritt und einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre versehen. Das heißt: Im Krisenfall bekommen Gläubiger ihr Geld nur nachrangig – oder gar nicht.
- Ungewisse Bonuszinsen: Die hohen Bonuszinsen von 15 % bzw. 12 % sind an komplexe, rechtlich nicht kalkulierbare Bedingungen geknüpft – etwa eine erfolgreiche Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht oder die Auszahlung von Mietforderungen in einem Insolvenzverfahren. Das ist juristisch hochspekulativ.
Redaktion: Was bedeutet die Risikoklasse 6 konkret für Anleger?
Iwanow: Diese Risikoeinstufung signalisiert: Sie könnten Ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Das Produkt richtet sich ausdrücklich an Anleger mit erweiterten Kenntnissen, die bereit sind, Verluste bis zum Totalverlust zu akzeptieren – ohne Rückgriff auf Einlagensicherung oder Garantien. Das Basisinformationsblatt sagt offen: „Sie sind im Begriff ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.“
Redaktion: Gibt es überhaupt positive Aspekte aus juristischer Sicht?
Iwanow: Ja, die Transparenz. Die Emittentin verschweigt das Risiko nicht – sie benennt es sehr deutlich. Auch das Basisinformationsblatt ist gesetzlich konform. Zudem entstehen für den Anleger keine direkten Kosten durch den Kauf. Das ist fair. Aber das ersetzt nicht die kritische Eigenprüfung durch den Anleger.
Redaktion: Was raten Sie Privatanlegern?
Iwanow: Ich rate zur äußersten Vorsicht. Diese Anleihe ist nichts für konservative Anleger, auch nichts für Altersvorsorge. Wer hier investiert, sollte sich bewusst sein: Die Rückzahlung hängt an juristischen Fragestellungen und dem wirtschaftlichen Überleben eines kaum operativ tätigen Unternehmens. Zudem gibt es keinen geregelten Zweitmarkt – ein Verkauf vor Ende der Laufzeit ist kum möglich.
Redaktion: Und wenn der Anleger auf die Wandlung in Aktien setzt?
Iwanow: Dann wird er Anteilseigner an einer sehr kleinen, schwach kapitalisierten AG, deren Geschäftsmodell – Beteiligungen an „as a service“-Firmen – in der Praxis bislang nicht belegt ist. Der Marktwert solcher Aktien ist illiquide und kaum zu ermitteln. Wer Aktien statt Rückzahlung erhält, ist einem zusätzlichen Kursrisiko ausgesetzt.
Fazit von Rechtsanwalt Michael Iwanow:
„Die OAB Bonus-Wandelanleihe 2026 ist kein normales Zinsprodukt, sondern ein hochspekulatives Investment mit strukturellem Ausfallrisiko. Sie eignet sich nur für Anleger mit hoher Risikobereitschaft und juristischem Verständnis. Wer Rendite sucht, muss hier gleichzeitig bereit sein, das Totalverlustrisiko zu tragen.“