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Schleswig-Holstein: Polizei muss künftig Nationalität von Tatverdächtigen nennen

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay

Die Polizei in Schleswig-Holstein wird künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit angeben. Das hat die schwarz-grüne Landesregierung beschlossen. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärte, es gehe um mehr Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung und um Vertrauensbildung in der Bevölkerung.

Hintergrund sei der wiederholte Vorwurf, dass Informationen über die Herkunft von Verdächtigen, insbesondere bei mutmaßlichen Straftaten durch Personen mit Migrationshintergrund, zurückgehalten würden. Künftig soll die Nationalität daher in der Regel standardmäßig veröffentlicht werden – unabhängig davon, ob sie für das Tatgeschehen von Bedeutung ist.

Kritiker warnen, dass eine solche Praxis Vorurteile verstärken könne. Die Landesregierung betont hingegen, dass die Maßnahme im Einklang mit dem Prinzip der Objektivität und sachlichen Information stehe. Schleswig-Holstein folgt mit dem Schritt anderen Bundesländern wie Bayern oder Sachsen, wo die Nationalität bereits regelmäßig genannt wird.

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