Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit einem Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen, der eine deutliche Verschärfung des Strafrechts bei der Verwendung von K.-o.-Tropfen vorsieht. Ziel ist es, Täter, die diese Substanzen bei Raub- oder Sexualdelikten einsetzen, künftig härter zu bestrafen. Der Gesetzentwurf sieht in solchen Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor.
K.-o.-Tropfen – heimtückisch und gefährlich
K.-o.-Tropfen, meist in Form von Substanzen wie GHB oder GBL, machen Opfer in kurzer Zeit willenlos, wehrlos oder bewusstlos. Sie werden häufig heimlich in Getränke gemischt – vor allem in Clubs, Bars oder auf Partys. Die Folgen für die Opfer reichen von Gedächtnisverlust über schwere gesundheitliche Schäden bis hin zu Vergewaltigungen oder Raubüberfällen. Besonders problematisch: Der Nachweis im Körper ist nur innerhalb weniger Stunden möglich, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert.
Die Justizministerien mehrerer Bundesländer haben sich in der Vergangenheit bereits für eine härtere Ahndung solcher Taten ausgesprochen. Der neue Gesetzentwurf aus NRW will ein deutliches Signal setzen: Wer bewusst und planvoll K.-o.-Tropfen einsetzt, um Menschen zu schädigen, soll künftig als besonders gefährlicher Täter eingestuft werden – mit entsprechend hohen Mindeststrafen.
Weitere Initiative: Gleichstellung lesbischer Mütter
Neben dem Thema K.-o.-Tropfen steht heute auch ein familienrechtliches Anliegen auf der Tagesordnung des Bundesrats: Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die rechtliche Gleichstellung von lesbischen Müttern fordert. Der Antrag sieht vor, dass die Ehefrau der Mutter eines Kindes – etwa nach einer Samenspende – automatisch als zweite rechtliche Mutter anerkannt wird. Bisher ist dazu ein aufwendiges Adoptionsverfahren nötig.
Im Abstammungsrecht wird bislang ausschließlich der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist, automatisch als Vater des Kindes anerkannt. Diese Regelung soll künftig geschlechtsneutral gefasst werden – mit dem Ziel, Regenbogenfamilien rechtlich abzusichern und Diskriminierung abzubauen.
Ausblick: Bundestag muss mitentscheiden
Sollte der Bundesrat beiden Vorlagen zustimmen, werden sie dem Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung zugeleitet. Besonders im Fall der Strafrechtsverschärfung dürfte es im Bundestag zu intensiven Diskussionen kommen – zwischen dem Schutzbedürfnis der Opfer und der verfassungsrechtlichen Prüfung hoher Mindeststrafen.
Beide Themen – der Umgang mit K.-o.-Tropfen und die Gleichstellung lesbischer Mütter – zeigen, wie eng Rechtspolitik mit gesellschaftlicher Realität verknüpft ist. Entscheidungen dazu könnten weitreichende Folgen haben – für den Schutz der körperlichen Selbstbestimmung und für das Familienrecht im 21. Jahrhundert.