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Mitteilung der BaFin: Erleichterungen bei PSD2-Kontozugangsschnittstellen für kontoführende Zahlungsdienstleister
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Mitteilung der BaFin: Erleichterungen bei PSD2-Kontozugangsschnittstellen für kontoführende Zahlungsdienstleister

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine neue Aufsichtsmitteilung zu den Kontozugangsschnittstellen im Rahmen der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) veröffentlicht.

BaFin-Mitteilung: PSD2-Kontozugangsschnittstellen – Erleichterungen für kontoführende Zahlungsdienstleister.

In der Mitteilung beschreibt die BaFin konkrete Erleichterungen für kontoführende Zahlungsdienstleister, insbesondere im Hinblick auf die Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags für kartenausgebende Zahlungsdienstleister.

Mit der PSD2 wurde geregelt, dass kontoführende Zahlungsdienstleister Drittanbietern einen Zugang zu online geführten Zahlungskonten gewähren müssen. Für kartenausgebende Zahlungsdienstleister ist dieser Zugang gemäß § 45 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) jedoch auf eine Bestätigung über die Verfügbarkeit eines bestimmten Geldbetrags auf dem Zahlungskonto beschränkt.

Die aktuellen Erleichterungen sollen die Umsetzung dieser Anforderungen vereinfachen und dabei die sichere und reibungslose Kommunikation zwischen den beteiligten Dienstleistern weiter fördern. Kontoführende Zahlungsdienstleister profitieren dabei von einer klareren Auslegung der technischen und regulatorischen Vorgaben.

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