Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: 3612 IN 406/25, IN 832/25, IN 1256/25, IN 1534/25
Am 15. Mai 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht in gleich vier parallelen Verfahren über Insolvenzanträge betreffend die Berlin Rusticana II UG (haftungsbeschränkt) jeweils denselben Beschluss gefasst: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde in allen Fällen mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft war zuletzt geschäftsansässig in der Hermannstraße 152, 12051 Berlin, und ist im Handelsregister unter HRB 174476 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Als Geschäftsführer firmiert Herr Sali Behadini. Der Geschäftszweig der Gesellschaft war das Gastgewerbe.
Übersicht der Verfahren und Entscheidungen
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3612 IN 406/25 – Antrag einer Gläubigerin
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3612 IN 832/25 – weiterer Antrag einer Gläubigerin
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3612 IN 1256/25 – Eigenantrag der Schuldnerin
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3612 IN 1534/25 – dritter Gläubigerantrag
In allen vier Verfahren hat das Gericht festgestellt, dass keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden ist – die Gesellschaft besitzt nicht einmal ausreichend Vermögen, um Grundkosten wie die Vergütung eines Insolvenzverwalters zu begleichen. Die Verfahren wurden deshalb gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung „mangels Masse“ bedeutet in der Praxis:
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Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet.
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Keine Gläubigerbefriedigung durch ein Verteilungsverfahren.
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Die Gesellschaft bleibt formal bestehen, ist jedoch faktisch wirtschaftlich tot.
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Gläubiger verlieren nahezu jede Möglichkeit auf Forderungsdurchsetzung – es sei denn, sie klagen zivilrechtlich gegen Geschäftsführer oder Dritte, etwa bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder pflichtwidrige Geschäftsführung.
Besonders auffällig ist, dass sowohl mehrere Gläubigeranträge als auch ein Eigenantrag gestellt wurden – ein klares Zeichen für die eskalierte wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Dennoch reicht die Substanz der Gesellschaft nicht aus, um ein reguläres Verfahren überhaupt zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidungen kann – jeweils bezogen auf Tenor 1 (Ablehnung der Verfahrenseröffnung) – sofortige Beschwerde eingelegt werden:
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Frist: 2 Wochen
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Einreichung:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung – je nachdem, was zuerst eintritt (§ 9 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären und von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie kann auch elektronisch mit qualifizierter Signatur über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Fazit
Die Berlin Rusticana II UG (haftungsbeschränkt) ist damit rechtlich insolvent, aber formal nicht sanierungs- oder abwicklungsfähig. Die Vielzahl der abgewiesenen Insolvenzanträge – sowohl von Gläubigern als auch vom Unternehmen selbst – unterstreicht den vollständigen Zusammenbruch der wirtschaftlichen Basis.
Gläubiger bleiben mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ihren Forderungen sitzen, und die Gesellschaft dürfte perspektivisch aus dem Handelsregister gelöscht werden, sofern keine Reaktivierungsmaßnahmen erfolgen. Ein bedauerliches, aber typisches Ende für eine wirtschaftlich leere UG im Bereich des Gastgewerbes.