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BaFin-Mitteilung: Fehler im Konzernabschluss 2022 der artnet AG festgestellt

Elionas (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung den offengelegten Konzernabschluss der artnet AG zum 31. Dezember 2022 untersucht und dabei Fehler festgestellt.

BaFin-Mitteilung: artnet AG – Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss 2022.

Die Prüfung ergab, dass die artnet AG Wertminderungstests für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte entweder nicht ordnungsgemäß oder gar nicht durchgeführt hat.

Zudem heißt es im Konzernanhang, der erzielbare Betrag von Entwicklungskosten sei bei noch nicht genutzten Vermögenswerten mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen worden. Die BaFin stellte jedoch fest, dass dies nicht auf alle Entwicklungsprojekte zutraf – die Angabe war somit irreführend und nicht korrekt.

Rechtsgrundlage und Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland zuständig. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens prüft die BaFin Jahres- oder Konzernabschlüsse sowie die dazugehörigen Lageberichte. Werden wesentliche Fehler festgestellt, so veröffentlicht die BaFin diese, um für mehr Transparenz zu sorgen und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in den Kapitalmarkt zu stärken. Die Veröffentlichung dieser Fehlerberichtigung erfolgt gemäß § 109 Absatz 2 WpHG.

Die BaFin betont, dass eine korrekte Darstellung der Vermögenswerte und deren Bewertung im Konzernabschluss eine zentrale Voraussetzung für informierte Investitionsentscheidungen ist.

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