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Gänseschäden in Schleswig-Holstein: Neue Entschädigungsrichtlinie sorgt für Kritik aus der Landwirtschaft

dendoktoor (CC0), Pixabay

Trotz verlängerter Jagdzeiten nimmt der Gänsebestand an Schleswig-Holsteins Westküste weiter zu – und damit auch die Schäden für Landwirte. Vor allem in Nordfriesland sehen sich viele Betriebe zunehmend existenziell bedroht durch massive Fraßverluste auf ihren Grün- und Ackerflächen. Das Landwirtschaftsministerium in Kiel hat nun eine neue Entschädigungsrichtlinie erlassen, die betroffene Landwirte zumindest finanziell entlasten soll. Doch in der landwirtschaftlichen Praxis stoßen die neuen Regelungen auf erhebliche Kritik.

Tausende Gänse fressen Felder kahl – Ernteverluste nehmen zu

Die Region zwischen Eiderstedt, Dithmarschen und Nordfriesland gilt als zentraler Rast- und Überwinterungsort für Wildgänse. Besonders Nonnengänse, Blessgänse und Graugänse ziehen zu bestimmten Jahreszeiten in großen Schwärmen durch das Gebiet und machen insbesondere vor frisch eingesätem oder bereits wachsendem Futtergras und Getreide keinen Halt. Die Folge: kahlgefressene Flächen, eingeschränkte Erträge und zum Teil vollständige Ausfälle bei der Futterversorgung.

„Trotz der Ausweitung der Jagdzeiten sehen wir keinen Rückgang, sondern im Gegenteil sogar eine Zunahme der Population“, erklärt ein Sprecher des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. „Für viele Betriebe ist das nicht mehr tragbar.“

Neue Richtlinie soll finanzielle Entlastung schaffen – mit Hürden

Als Reaktion auf den zunehmenden Druck aus der Landwirtschaft hat das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein eine neue Entschädigungsrichtlinie für Gänseschäden erlassen, gültig seit dem 2. Mai 2025. Betroffene Betriebe können nun Anträge auf Entschädigung stellen – allerdings unter klar definierten Bedingungen:

  • Der Schaden muss zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai entstanden sein.

  • Eine Schadensfeststellung muss durch einen anerkannten, unabhängigen Sachverständigen oder ein Versicherungsunternehmen erfolgen.

  • Erstattungen erfolgen erst ab einer Schadenshöhe von 500 Euro pro Betrieb.

  • Der maximale jährliche Entschädigungsbetrag pro Betrieb liegt bei 25.000 Euro.

  • Schäden durch Kanada- und Nilgänse sind nicht entschädigungsfähig.

  • Bei unzureichenden Haushaltsmitteln erfolgt eine prozentuale Kürzung der Auszahlungen.

Kritik aus der Landwirtschaft: „Bürokratisch, lückenhaft, nicht praxistauglich“

Viele Landwirte halten die neuen Regelungen für unzureichend. Insbesondere die Bagatellgrenze von 500 Euro und der Ausschluss bestimmter Gänsearten stoßen auf Unverständnis. „Wer entscheidet, ob es eine Nil- oder Graugans war? Auf dem Feld ist das kaum nachvollziehbar“, so ein betroffener Landwirt aus Nordfriesland.

Auch der Verwaltungsaufwand wird kritisiert: Die Einschaltung unabhängiger Sachverständiger sei teuer und in ländlichen Regionen mitunter schwer zeitnah zu organisieren. Zudem sei fraglich, ob der jährliche Entschädigungshöchstbetrag bei größeren Betrieben mit mehreren geschädigten Flächen ausreiche.

Politischer Druck wächst – Verbände fordern Nachbesserungen

Der Bauernverband fordert eine Überarbeitung der Richtlinie und eine verlässliche Finanzierung der Entschädigungszahlungen, insbesondere wenn die Zahl der Anträge wie erwartet steigt. Auch müsse eine flexiblere Auslegung der Tierartenzuordnung und eine Anpassung der Bagatellgrenze diskutiert werden.

Ob das Ministerium darauf reagieren wird, bleibt offen. Klar ist: Die Problematik rund um Gänseschäden entwickelt sich zunehmend zu einem konfliktbeladenen Dauerthema in Schleswig-Holsteins Agrarlandschaft – mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Betriebe.

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