Kölner Verwaltungsgericht bestätigt vorläufige Zurückhaltung des Inlandsgeheimdienstes im laufenden Rechtsstreit
Köln, 7. Mai 2025 – Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird die AfD bis auf Weiteres nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen. Das teilte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mit. Hintergrund ist ein laufendes Eilverfahren, das die Partei gegen ihre Einstufung angestrengt hat.
In diesem Zusammenhang hat der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Diese Zusage bedeutet, dass die Behörde vorläufig weder öffentlich noch im Rahmen ihrer Arbeit die AfD als gesichert extremistische Bestrebung behandeln oder kommunizieren wird – zumindest bis über den Eilantrag entschieden ist.
Die AfD wehrt sich seit längerem juristisch gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Die nun erklärte Stillhaltezusage ist ein Zwischenschritt im Verfahren und kein inhaltliches Urteil über die Bewertung der Partei.