Die Landesregierung von Salzburg prüft derzeit eine drastische Verschärfung beim Kauf von Ferienwohnungen, um der Umwandlung von Wohnraum in lukrative Tourismusobjekte entgegenzuwirken. Im Rahmen eines neuen Raumordnungsgesetzes sollen strengere Regeln eingeführt werden, die den Erwerb und die touristische Vermietung von Ferienwohnungen erheblich einschränken. Ziel dieser Maßnahme ist es, Wohnraum für den heimischen Markt zu bewahren und die Umwandlung von Wohnungen in Ferienappartements zu verhindern.
Aktuell sind Tausende von Wohnungen in Salzburg in den Händen von Investoren, die diese als Ferienwohnungen vermieten und so von den hohen Mietrenditen im Tourismussektor profitieren. Diese Entwicklung hat jedoch zu einem Mangel an verfügbarem Wohnraum für die ansässige Bevölkerung geführt, was die Regierung zu der Entscheidung veranlasst hat, das Raumordnungsgesetz zu überarbeiten. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass nur noch Personen, die ihre Ferienwohnung vor 2018 gekauft und bereits vermietet haben, diese auch weiterhin touristisch vermieten dürfen. Für alle anderen Käufer, die nach dem Januar 2018 eine solche Immobilie als Investition erworben haben, soll die Vermietung nur noch bis 2028 erlaubt sein.
Für alle neuen Käufer, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Ferienwohnung erwerben, wird eine Vermietung an Touristen künftig nicht mehr gestattet sein. Stattdessen müssen sie die Wohnung selbst nutzen, um den Wohnraum der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen.
Die ÖVP, die maßgeblich hinter dieser Gesetzesänderung steht, erklärt, dass es notwendig sei, die Umfunktionierung von Wohnraum für touristische Zwecke zu verhindern, da dieser zunehmend zu einem Handelsgut geworden sei, das den regulären Mietmarkt verdrängt. Der Raumordnungssprecher der ÖVP, Wolfgang Mayer, betonte, dass die Umwandlung von regulären Wohnungen in Luxusappartements oder Chalet-Dörfer nicht im Einklang mit den Bedürfnissen der einheimischen Bevölkerung stehe.
Trotz der Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern stößt der Gesetzesentwurf auf Widerstand aus der juristischen Ecke. Der Anwalt Siegfried Kainz aus Saalfelden argumentiert, dass die geplanten Regelungen grundrechtswidrig seien. Seiner Ansicht nach hätten Investoren, die Ferienwohnungen gekauft hätten, um sie touristisch zu vermieten, ein rechtliches Vertrauen auf die bestehende Regelung, und der Verlust dieser Möglichkeit könnte zu rechtlichen Klagen führen.
Die Landesregierung beabsichtigt, das Gesetz noch vor dem Sommer zu verabschieden. Es bleibt abzuwarten, wie der Entwurf in den kommenden Wochen weiter angepasst wird und ob die juristischen Einwände berücksichtigt werden. Die Regierung hält jedoch an ihrer Linie fest, die Umwandlung von Wohnraum in touristische Mietobjekte zu stoppen, um der Knappheit an regulärem Wohnraum entgegenzuwirken.