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Sexualstrafprozess gegen Diddy: Anwälte wollen verminderte Schuldfähigkeit geltend machen – Staatsanwaltschaft widerspricht
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Sexualstrafprozess gegen Diddy: Anwälte wollen verminderte Schuldfähigkeit geltend machen – Staatsanwaltschaft widerspricht

aitoff (CC0), Pixabay

Im bevorstehenden Strafprozess gegen den US-Musikproduzenten Sean „Diddy“ Combs geht es nicht nur um die schwerwiegenden Vorwürfe von Menschenhandel, Zuhälterei und organisierten kriminellen Strukturen – nun steht auch eine mögliche Strategie der Verteidigung im Fokus: die Berufung auf eine „verminderte Schuldfähigkeit“.

Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, plant Diddys Anwaltsteam, einen forensischen Psychiater als Gutachter zu benennen, der dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine eingeschränkte geistige Verfassung attestieren soll. Dr. Elie Aoun, der als Experte genannt wurde, soll darlegen, dass Combs nicht in der Lage gewesen sei, den für eine Verurteilung notwendigen „kriminellen Vorsatz“ zu bilden.

Die Staatsanwaltschaft hat sich allerdings in einem am 27. April beim Bundesgericht im südlichen Distrikt von New York eingereichten Antrag vehement gegen diesen Verteidigungsversuch gestellt. Zum einen sei das Gutachten zu spät eingereicht worden, zum anderen entspreche Aouns Aussage nicht den engen gesetzlichen Vorgaben, die in den USA für eine Berufung auf eine geistige Einschränkung gelten.

Zudem habe Dr. Aoun den Angeklagten nie persönlich untersucht – seine Einschätzungen basieren lediglich auf Akten und Unterlagen, von denen Teile im Antrag unkenntlich gemacht wurden. Die Anklage warnt darüber hinaus, dass solche Aussagen dazu genutzt werden könnten, Informationen ins Verfahren einzubringen, die für die Geschworenen sonst nicht zugänglich wären – etwa durch Mitleid erweckende Aussagen oder nicht zugelassene Beweismittel.

Auch über weitere Sachverständige wird vor Prozessbeginn gestritten. Die Verteidigung und Anklage ringen unter anderem um die Zulässigkeit der Aussagen der Psychologin Dr. Dawn Hughes, die Opferverhalten in Missbrauchsbeziehungen analysieren soll. Richter Arun Subramanian hat bereits entschieden, dass Hughes nicht über sogenannte „coercive control“-Dynamiken (psychischer Zwang in Beziehungen) sprechen darf – wohl aber über Bewältigungsstrategien von Opfern und deren Beweggründe, in Gewaltbeziehungen zu bleiben.

Diddys Anwälte wollen wiederum Dr. Alexander Bardey als Gegengutachter präsentieren. Er vertritt eine gegensätzliche Position zu Hughes und soll deren Annahmen zu typischen Opfermustern infrage stellen.

Das nächste Vorverfahren ist für diese Woche angesetzt, der Prozess mit Geschworenenauswahl soll am 5. Mai 2025 beginnen.

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