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Interview mit Solar-Anwalt Jens Reime: Was betroffene Kunden der New Energy Solution GmbH jetzt wissen und tun sollten

grass27 (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Reime, das Amtsgericht Flensburg hat am 30. April 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über die New Energy Solution GmbH angeordnet. Was bedeutet das für Kunden, die Solaranlagen bestellt oder Zahlungen geleistet haben?

Jens Reime: Zunächst bedeutet das: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder zumindest in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Es darf keine Verfügungen mehr allein treffen – das heißt, es darf zum Beispiel keine Gelder mehr einziehen oder Auslieferungen ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin durchführen. Das ist ein klares Alarmsignal für alle Kunden.

Redaktion: Welche konkreten Risiken bestehen für Kunden?

Reime: Wer bereits angezahlt hat und die Anlage oder Leistung noch nicht erhalten hat, muss damit rechnen, dass er im schlimmsten Fall leer ausgeht oder nur einen Bruchteil seines Geldes zurückbekommt. Wer auf eine Montage oder Lieferung wartet, sollte sich bewusst sein, dass diese unter Umständen nicht mehr erfolgt. Auch bestehende Serviceverträge könnten betroffen sein.

Redaktion: Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?

Reime: Wichtig ist jetzt schnelles Handeln. Ich empfehle Folgendes:

  1. Sichern Sie Ihre Unterlagen. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und sämtliche Kommunikation mit dem Unternehmen.

  2. Melden Sie Ihre Forderung an. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Kunden ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Dazu benötigen Sie die offiziellen Formulare, die von der Insolvenzverwalterin bereitgestellt werden.

  3. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt. Viele Kunden wissen nicht, wie sie ihre Ansprüche richtig formulieren oder welche Rechte sie haben – etwa ob ein Widerruf oder Rücktritt möglich ist. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Ihre Chancen zu prüfen und Fehler zu vermeiden.

  4. Überprüfen Sie Ihre Zahlungsweise. Wenn Sie per Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Rückbuchung zu veranlassen – das kann schneller sein als der Insolvenzweg.

Redaktion: Gibt es auch Chancen, trotz Insolvenz noch etwas zu retten?

Reime: Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Anlage bereits geliefert, aber noch nicht montiert wurde, könnte man unter Umständen mit der Insolvenzverwalterin eine Lösung finden. Auch wenn die Zahlung gerade erst erfolgt ist, lässt sich unter Umständen noch etwas rückabwickeln. Wer gut dokumentiert hat und schnell handelt, verbessert seine Chancen deutlich.

Redaktion: Wie erfahren Betroffene, wie es im Verfahren weitergeht?

Reime: Alle Informationen werden auf der offiziellen Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Dort sollte man regelmäßig nachschauen. Außerdem wird die Insolvenzverwalterin – in diesem Fall Frau Rechtsanwältin Malin Schmeling – die Gläubiger in der Regel schriftlich über das weitere Vorgehen informieren.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre Einschätzung.

Reime: Sehr gern. Wer betroffen ist, sollte nicht abwarten, sondern aktiv werden – das kann den Unterschied machen.

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