Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Freiburg

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Freiburg

720 VRs 490 Js 25962/​20

Im Strafvollstreckungsverfahren gegen Stephanie Carola Henning wegen Betruges wurde gemäß §§73, 73c StGB die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 83.620,10 Euro angeordnet. Hiervon konnten bisher 3.564,13 Euro sichergestellt werden.

Im Zeitraum November 2019 bis September 2020 versendete Frau Henning eine Vielzahl von Schreiben an juristische oder natürliche Personen im gesamten Bundesgebiet, für die sich eine Änderung im Handelsregister ergeben hatte.
Ihren Schreiben, die im Briefkopf ein Paragraphenzeichen und in großer fett gedruckter Schrift „REGISTEREINTRAG“ – Verzeichnis für Registerbekanntmachungen aufwiesen, war im unteren Drittel ein vorausgefüllter Überweisungsträger jeweils mit ihrer Kontoverbindung enthalten.
Ihrer Absicht entsprechend überwiesen 118 Adressaten den im Überweisungsträger genannten Betrag von 542 Euro und 722 Euro.

Die Geschädigten werden aufgefordert, sich mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 1, 79100 Freiburg zum 720 VRs 490 Js 25962/​20 binnen 6 Monaten schriftlich in Verbringung zu setzen.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Amtsgericht München - Abteilung für Jugendstrafsachen

Next Post

Elbtower: Insolvenzverwalter verlängert Verhandlungsfrist für möglichen Kauf