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Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Was Eigentümer:innen und Bauwillige wissen müssen

Schwoaze (CC0), Pixabay

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist seit 2020 die zentrale gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Ziel ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor nachhaltig zu senken – ein Bereich, der aktuell über 30 Prozent des nationalen Energiebedarfs verursacht. Das GEG wurde zuletzt zum 1. Januar 2024 angepasst, um stärker zum Klimaschutz beizutragen und den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben.

🔍 Kernpunkte des GEG im Überblick:

  • Gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude (Neubauten und Bestandsgebäude).
  • Regelt u.a. Heizungs- und Klimatechnik, Wärmedämmung, Hitzeschutz und den Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Zentrale Zielgröße: Reduktion des Primärenergiebedarfs und der CO₂-Emissionen.
  • Ab 2024 gelten neue Regeln für den Heizungstausch (je nach Kommune ab 2026 bzw. 2028).
  • Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

🏗️ Anforderungen beim Neubau

  • Primärenergiebedarf darf nur 55 % eines Referenzgebäudes betragen (früher: 75 %).
  • Gebäudehülle muss bestimmte U-Werte erfüllen (Wärmedämmstandard).
  • Verpflichtender Einsatz erneuerbarer Energien – z. B. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse oder Photovoltaik.
  • Alternative Berechnung über Treibhausgasemissionen möglich (mit Genehmigung).

💡 Förderung: Wer die GEG-Standards übertrifft (z. B. KfW-Effizienzhaus 40), kann staatliche Zuschüsse und Kredite beantragen.

🏠 Bestandsgebäude: Was muss modernisiert werden?

Pflichten ohne Sanierung (für fast alle Häuser):

  • Heizungen ohne Brennwert-/Niedertemperaturtechnik und älter als 30 Jahre müssen ausgetauscht werden (Ausnahmen für Selbstnutzer seit 2002).
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.
  • Oberste Geschossdecken müssen gedämmt sein (wenn keine Mindestdämmung vorhanden ist).

Bei Sanierungen (Fassade, Fenster, Dach, etc.):

  • Einzelmaßnahmen müssen bestimmte U-Werte erfüllen, z. B.:
    • Außenwand: 0,24 W/m²K → ca. 12–16 cm Dämmung
    • Fenster: 1,30 W/m²K (Uw-Wert)
    • Dach: 0,24 W/m²K → ca. 14–18 cm Dämmung

🔥 Heizungsaustausch: Was gilt ab 2024?

  • Ab 2024 gelten GEG-Vorgaben nur für neue Öl- und Gasheizungen, die installiert werden.
  • Abhängig von der Kommune gilt das GEG beim Heizungstausch:
    • Ab 2026 in Großstädten
    • Ab 2028 überall
  • Neue Heizungen müssen künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden – oder eine Fachperson weist dies rechnerisch nach.

Erlaubte erneuerbare Energien laut GEG:

  • Wärmepumpe (Umweltwärme)
  • Solarthermie, Photovoltaik
  • Geothermie
  • Holzpellets, Biogas, grüne Fernwärme
  • Grüner Wasserstoff
  • Eigenerzeugter Strom oder Wärme am Gebäude

Übergangsfrist:

Es gilt eine 5-jährige Übergangsregelung, in der auch noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die den Anforderungen nicht vollständig entsprechen.

🏢 Besonderheiten bei Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften

  • Etagenheizungen: Ab 2026/2028 muss entschieden werden, ob künftig zentral oder weiter dezentral geheizt wird.
  • Frist: 5 Jahre nach Einbau einer neuen Einzelheizung → Entscheidungspflicht für das gesamte Gebäude.
  • Bei Umstieg auf Zentralheizung: 13 Jahre Zeit ab Ausfall der ersten Heizung, um diese in Betrieb zu nehmen.

🔧 Betrieb bestehender Heizungen: Neue Vorgaben

Für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt ab 2024:

  • Heizungsprüfung durch Fachpersonal ist verpflichtend:
    • Kontrolle der Pumpe
    • Dämmung der Leitungen
    • Optimierung der Steuerung
    • Bei Wärmepumpen: Effizienz, Kältemittelkreislauf, hydraulischer Abgleich

🧾 Energieausweis & Dokumentationspflichten

  • Pflicht bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes.
  • Effizienzklassen A+ bis H, ähnlich wie bei Elektrogeräten.
  • Effizienzklasse muss bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.
  • Bei Sanierungen: Unternehmererklärung oder Sachverständigenbestätigung notwendig → 10 Jahre aufbewahren.

🌞 Photovoltaik & Klimaanlagen: Weitere Vorgaben

  • Eigenproduzierter Strom (z. B. PV-Anlage) wird positiv auf Energiebilanz angerechnet.
  • Klima- und Lüftungsanlagen: regelmäßige Überprüfung durch Fachkräfte vorgeschrieben.
  • Bei Neuanlagen: ggf. Wärmerückgewinnung erforderlich.

⚠️ Bußgelder bei Verstößen gegen das GEG

Wer gegen das GEG verstößt – z. B. keine Dämmung, unzulässige Heizung, fehlender Energieausweis – riskiert Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

📌 Fazit

Das Gebäude-Energie-Gesetz ist ein zentrales Werkzeug für die Energiewende im Gebäudebereich. Für Eigentümer:innen, Bauherren und Sanierende bedeutet es vor allem:
🔹 Pflichten kennen,
🔹 rechtzeitig planen,
🔹 Fördermöglichkeiten nutzen – und
🔹 nachhaltig investieren, um künftig Energie und Kosten zu sparen.

🟢 Mehr Infos & Beratung: www.verbraucherzentrale.nrw/essen-mit-kleinem-budget
🔗 Offizielle Initiative: www.in-form.de

Wenn du magst, kann ich dir auch eine Checkliste zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung erstellen.

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