Aktenzeichen: 7a IN 69/24
Wittlich, 01. April 2025 – Das Amtsgericht Wittlich hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest GmbH mit Sitz in der Der.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich, eine endgültige Entscheidung getroffen. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch Beschluss vom 1. April 2025 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 45819 eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dietmar Kissinger, wohnhaft in Obertor 15b, 55590 Meisenheim.
Hintergrund der Entscheidung
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin stellte das Gericht fest, dass das noch vorhandene Vermögen der Lighthouse Invest GmbH nicht ausreicht, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Somit waren die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gegeben. Infolge dessen wurde der Insolvenzantrag am 1. April 2025 mangels Masse abgewiesen.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurden gleichzeitig auch die bislang bestehenden Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgehoben. Diese Maßnahmen, die zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet worden waren, sind somit seit dem 1. April 2025 nicht mehr wirksam.
Folgen für Gläubiger und Beteiligte
Für die Gläubiger der Lighthouse Invest GmbH bedeutet dieser Beschluss, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können. Es bleibt ihnen lediglich die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Wege der Einzelzwangsvollstreckung geltend zu machen – soweit überhaupt noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wittlich eingesehen werden.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wittlich einzulegen.
Fazit
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse und der gleichzeitigen Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist das Verfahren gegen die Lighthouse Invest GmbH unter dem Aktenzeichen 7a IN 69/24 vor dem Amtsgericht Wittlich vorerst abgeschlossen.
Die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft bleibt damit ungewiss – das Unternehmen steht faktisch vor dem endgültigen Aus.