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Vorläufiger Insolvenzverwalter für Isdera AG bestellt – Amtsgericht Saarbrücken ordnet Verfügungsverbot an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 22/25

Saarbrücken/Sulzbach, 11. April 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Isdera AG mit Sitz in St. Ingbert hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eine wichtige Entscheidung getroffen.

Mit Beschluss vom 11. April 2025, um 10:52 Uhr, ordnete das Insolvenzgericht gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Isdera AG an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Thomas Becker aus Dillingen (Brückenstraße 60, 66763 Dillingen) bestellt.

Die Isdera AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103918, mit Sitz in der Albert-Weisgerber-Allee 31, 66386 St. Ingbert, wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Stefan Peters.

Im Zuge der gerichtlichen Entscheidung wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Isdera AG auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Einziehung von Bankguthaben sowie weiterer Forderungen.

Zudem wurden alle Schuldner der Isdera AG ausdrücklich aufgefordert, künftig nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen oder Leistungen ohne Beachtung dieser Anordnung können keine schuldbefreiende Wirkung mehr entfalten.

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters stellt einen bedeutenden Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens dar. Ziel ist es, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens bleibt die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Saarbrücken abzuwarten.

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