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BaFin fordert von Versicherern zügige Bearbeitung von Leistungsanträgen

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin stellt klar, dass Versicherungsunternehmen Leistungsanträge von Kundinnen und Kunden grundsätzlich innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten müssen.

Hintergrund dieser Mitteilung sind zahlreiche Beschwerden von Versicherten, die sich derzeit bei der BaFin über sehr lange Bearbeitungszeiten beklagen. In vielen Fällen warten Betroffene deutlich länger als einen Monat auf eine Entscheidung ihres Versicherers.

Besonders problematisch ist dies beispielsweise für privat Krankenversicherte, die oft hohe Rechnungen innerhalb kurzer Fristen bezahlen müssen und dabei auf eine schnelle Leistungserstattung angewiesen sind.

Die BaFin betont, dass Verzögerungen bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen nicht mit Personalengpässen oder einem erhöhten Schadenaufkommen entschuldigt werden können. Versicherungsunternehmen seien verpflichtet, in durchschnittlich gelagerten Fällen innerhalb eines Monats eine abschließende Entscheidung zu treffen.

Julia Wiens, Exekutivdirektorin der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin, macht deutlich, dass die Aufsicht das Leistungsverhalten der Versicherer weiterhin sehr genau beobachten wird. Bei anhaltenden Verzögerungen kündigt die BaFin an, geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.

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