Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 36m IN 5359/24
Berlin, 10. April 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Megawatt Beteiligungen GmbH i.L., Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, eine Entscheidung getroffen.
Die Schuldnerin, vertreten durch den Liquidator Ralph Swoboda, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB eingetragen. Zweck des Unternehmens war insbesondere der Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie die Erbringung von Consultingdienstleistungen.
Entscheidung des Gerichts
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.
Das bedeutet:
Das Vermögen der Gesellschaft reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Fortführung oder Abwicklung des Verfahrens über ein Insolvenzverfahren ist daher ausgeschlossen.
Konsequenzen für die Megawatt Beteiligungen GmbH i.L.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft praktisch nicht mehr über nennenswerte Vermögenswerte verfügt.
Eine Löschung der Gesellschaft im Handelsregister könnte in einem nächsten Schritt folgen, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Hinweis zur sofortigen Beschwerde
Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen bei:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Der Fristbeginn richtet sich nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Form und Einreichung der Beschwerde
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Alternativ kann die Beschwerde auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dabei sind jedoch strenge formale Vorgaben einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Signatur und der Nutzung sicherer Übermittlungswege.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter:
www.justiz.de
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg zur Einsichtnahme bereit.