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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Reesca AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 506/25 R-82-

Frankfurt am Main, 10. April 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reesca AG, mit Sitz in der Darmstädter Landstraße 7-9, 60594 Frankfurt am Main, wichtige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse beschlossen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 116693 eingetragen und wird durch Rene Diehl als Vorstand vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Peter Jost
CURATOR AG
Homburger Landstraße 838
60437 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 20 97 39 0
Telefax: 069 / 20 97 39 29
E-Mail: frankfurt@curator.ag
Internet: www.curator.ag

Anordnungen des Gerichts

Mit Beschluss vom 10. April 2025 um 15:02 Uhr hat das Amtsgericht Frankfurt am Main folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verfügungen der Reesca AG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung).

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse zu treffen.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für die Gläubiger und Vertragspartner der Reesca AG bedeutet dies:

  • Zahlungen an die Reesca AG dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zweck der Maßnahme

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Vermögen der Reesca AG zu sichern, eine geordnete Abwicklung vorzubereiten und Gläubigerinteressen zu schützen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Vermögens- und Ertragslage der Schuldnerin prüfen und dem Gericht über das Ergebnis seiner Untersuchungen berichten.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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