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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Modern Kitchen Catering GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 80 IN 191/25

Bochum, 10. April 2025 – Das Amtsgericht Bochum hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Modern Kitchen Catering GmbH, mit Sitz in der Feldstraße 8, 45661 Recklinghausen, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter der Nummer HRB 9183 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Firat Avci, wohnhaft im Nachtigallenweg 4, 46284 Dorsten.

Das Unternehmen ist im Bereich Produktion und Herstellung von Lebensmitteln, Zubereitung von Speisen, Catering, Food-Truck-Service sowie Party- und Veranstaltungsservice tätig.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin hat das Amtsgericht Bochum am 10. April 2025 um 13:50 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurden folgende wesentliche Anordnungen getroffen:

  • Verfügungen der Modern Kitchen Catering GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Allen Schuldnern der Modern Kitchen Catering GmbH (Drittschuldnern) wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter zur Entgegennahme von Zahlungen und zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen befugt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügung – gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Anordnung

Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Modern Kitchen Catering GmbH zu sichern und unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und über das weitere Vorgehen berichten. Anschließend entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Hinweis für Beteiligte

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum eingesehen werden.

Gläubiger und Geschäftspartner der Modern Kitchen Catering GmbH sind dringend aufgefordert, künftige Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

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