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Bundeskartellamt zwingt Google zu Zugeständnissen im Automobilsektor

Pexels (CC0), Pixabay

Im Ringen um mehr Wettbewerb in der digitalen Welt hat das Bundeskartellamt einen wichtigen Erfolg erzielt: Der US-Technologiekonzern Google wird in Zukunft seine Dienste für Automobilhersteller nicht mehr ausschließlich gebündelt, sondern auch einzeln zur Verfügung stellen müssen. Damit kommt Google einer Forderung der Wettbewerbshüter aus Bonn nach, die eine zu starke Marktstellung des Konzerns im Bereich vernetzter Fahrzeugdienste kritisch sehen.

Bislang konnten Autohersteller Dienste wie Google Maps, Google Assistant und den Google Play Store nur im Gesamtpaket lizenzieren und in ihre Fahrzeuge integrieren. Einzelne Komponenten waren nicht separat verfügbar – wer also beispielsweise den Kartendienst nutzen wollte, musste zwangsläufig auch den Sprachassistenten und den App-Store übernehmen. Dieses sogenannte Kopplungsangebot schränkte aus Sicht der Behörde den Wettbewerb ein, weil es den Herstellern kaum Spielraum für Alternativen ließ.

Nun wird sich das ändern. Laut Mitteilung des Bundeskartellamts habe Google zugesichert, seine zentralen Dienste künftig modular zu lizenzieren. Das bedeutet: Fahrzeughersteller können künftig selbst entscheiden, welche Google-Dienste sie in ihre Systeme integrieren möchten – unabhängig voneinander. Das schafft mehr Flexibilität für die Autobranche und eröffnet gleichzeitig neuen Wettbewerbern die Chance, sich auf Teilmärkten wie Navigation, Sprachsteuerung oder App-Vertrieb zu positionieren.

„Mit dieser Zusage beseitigt Google zentrale Wettbewerbsbeschränkungen bei digitalen Infotainmentsystemen in Fahrzeugen“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Die Entscheidung ist Teil einer breiteren Prüfung von Alphabet, der Google-Muttergesellschaft, unter den verschärften Vorschriften für Digitalkonzerne nach dem 2021 eingeführten § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Dieser erlaubt es der deutschen Wettbewerbsbehörde, besonders marktmächtige Digitalunternehmen strenger zu regulieren.

Für Verbraucher könnte das langfristig spürbare Auswirkungen haben: Wenn Autohersteller künftig verstärkt unterschiedliche Dienstleister kombinieren können, steigen Auswahl und Innovationsdruck. Auch Datenschutz und Transparenz könnten profitieren – denn bei individuell wählbaren Lösungen lassen sich potenziell auch schmalere und datensparsamere Alternativen integrieren.

Der Schritt wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in Brüssel und anderen Hauptstädten der EU mit Interesse verfolgt, denn er könnte Signalwirkung für die Digitalregulierung in Europa entfalten. Das Bundeskartellamt sieht seine Rolle dabei als „Frühwarnsystem“ für digitale Märkte mit systemischer Bedeutung – und als Vorreiter im Kampf gegen Machtkonzentration im Tech-Sektor.

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