Der Jahresabschluss der Windpark Münsterwald GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2023 zeigt aus Anlegersicht eine gemischte Entwicklung, die sowohl Chancen als auch Risiken erkennen lässt. Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 13 % gesunken – von etwa 41,3 Mio. Euro auf 35,9 Mio. Euro. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus planmäßigen Abschreibungen auf die Windenergieanlagen sowie einer deutlich geringeren Liquiditätsreserve. Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich um über 2,8 Mio. Euro verringert, was in Anbetracht der weiterhin hohen Verbindlichkeiten die kurzfristige Finanzkraft spürbar reduziert.
Besonders auffällig ist der Eigenkapitalverzehr: Das Eigenkapital ist von gut 8 Mio. Euro auf 5,55 Mio. Euro gesunken. Die Eigenkapitalquote liegt damit nur noch bei rund 15 %, was bei Fremdkapitalquoten von über 80 % eine gewisse finanzielle Anfälligkeit erkennen lässt – trotz eines respektablen Jahresüberschusses von rund 907.000 Euro. Die hohen Fremdkapitalanteile – darunter Darlehen aus Bürgerbeteiligungen – sind zwar planmäßig bedient worden, bleiben aber ein zentraler Belastungsfaktor in der Bilanzstruktur.
Erfreulich ist dagegen die Entwicklung der Ertragslage: Trotz eines wetterbedingt schwachen Windjahres, das zu einer rund 30 % niedrigeren Stromproduktion führte, konnte der geplante Jahresüberschuss deutlich übertroffen werden. Die Gesellschaft profitierte dabei von stabilen Einspeiseerlösen nach dem EEG sowie von Auflösungen von Rückstellungen und Versicherungsleistungen. Gleichzeitig gelang es, die betrieblichen Aufwendungen deutlich unter Vorjahresniveau zu halten.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Der Windpark Münsterwald ist operativ solide aufgestellt, zeigt jedoch bilanzielle Schwächen durch die schrumpfende Eigenkapitalbasis und sinkende Liquidität. Für Anleger gilt daher: Wer langfristig investiert ist, sollte den Abbau der Verschuldung und die künftige Eigenkapitalentwicklung genau im Blick behalten. Positiv ist, dass der Prüfungsbericht keine Beanstandungen enthält und die wirtschaftliche Fortführung als gesichert gilt.