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Shim und Kim GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bad Homburg v. d. Höhe, 13. März 2025 – Das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Shim und Kim GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Burgholzhäuser Straße 2c, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, wird durch Geschäftsführer Seong Hun Kim vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter HRB 16212 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Alexander Pilgrim von der Kanzlei HWW Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Dies soll sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft während der Prüfung des Insolvenzverfahrens gesichert bleibt und keine nachteiligen Veränderungen eintreten.

Zusätzlich wurden alle Schuldner der Shim und Kim GmbH angewiesen, Zahlungen nicht mehr direkt an das Unternehmen zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Betroffene Parteien haben nun die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe einzulegen.

In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erfolgen wird.

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